"Jede Gemeinde/jede Region soll mit ihren Bürger/innen, örtlichen Organisationen und der Privatwirtschaft in einen Dialog eintreten und eine lokale Agenda 21, ein Leitbild für eine Nachhaltige Entwicklung beschließen und umsetzen" (Agenda 21, Kapitel 28).
Neben Gemeinden und Regionen sind Vereine, Unternehmen, Verwaltungseinrichtungen, Pfarren, Bildungseinrichtungen etc. wichtige Träger/innen für eine Nachhaltige Entwicklung vor Ort. All diese Organisationen sollen in lokale und regionale Agenda 21-Prozesse gezielt eingebunden werden. Sie können sich aber auch durch eigene Prozesse und Projekte entsprechend positionieren.
Letzte Änderung dieser Seite: 28.11.2019
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